Energiepass (für Wohngebäude):
Wir erstellen Ihnen den Energieausweis für Wohngebäude:
Seit 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Energieausweis-Pflicht":
Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Ältere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, benötigen einen Bedarfsausweis. Wurde beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierungsmaßnahmen mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht, ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.
Für alle anderen
Bestandsgebäude können Sie auswählen, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden soll. Für
Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben. Der Energieausweis ist ab Erstellungsdatum zehn Jahre gültig.
Energiepass (für Nichtwohngebäude):
Wir erstellen Ihnen den Energieausweis für Nichtwohngebäude:
Neben Wohngebäuden unterliegen auch Nichtwohngebäude der neuen Energieeinsparverordnung 2009. Neu gebaute Nichtwohngebäude benötigen seit dem 01.10.2007 einen Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs. Eigentümer von Altbauten hingegen sind ab dem 01.07.2009 verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen, wobei Wahlfreiheit in Bezug auf Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis besteht. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt auch hier zehn Jahre ab Erstellungsdatum.
Energiepass (für Nichtwohngebäude):
Wir ermitteln Ihren individuellen Energiebedarf:
Energieausweise bei Neubau oder Änderung von Gebäuden sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Die wesentlichen Ergebnisse der nach § 3 (Anforderungen an Wohngebäude) und § 4 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) der EnEV 2009 erforderlichen Berechnungen sind anzugeben.